KLINISCHE STUDIEN
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Juristisch gesehen erfüllt die Abgabe bzw. Verabreichung eines nicht-zugelassenen Arzneimittels an Menschen den Straftatbestand der Körperverletzung. Zur Durchführung der vorgeschriebenen klinischen Studien für Zulassungszwecke sind deshalb strenge
gesetzliche Vorgaben und internationale Richtlinien zu beachten. |
Auch der Entwicklungsablauf eines Arzneimittels ist gesetzlich geregelt: Jede Substanz durchläuft vier Phasen der klinischen Prüfung, in denen Studien mit unterschiedlichen Fragestellungen durchzuführen sind: |
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- Phase I
Das Arzneimittel wird erstmalig zunächst an Gesunden (sogenannten Probanden) getestet. Sie erfolgt in speziellen Kliniken oder Instituten unter strenger ärztlicher Aufsicht.
In der Phase I wird die Sicherheit der Substanz untersucht. Hierzu zählt auch die Festlegung der möglichen Dosierungen im Rahmen vertretbarer Nebenwirkungen.
Für manche Substanz-Klassen können Phase-I-Studien aus ethischen Gründen nur an Patienten durchgeführt werden. Dies ist zum Beispiel bei einigen Krebstherapeutika der Fall, deren Wirkung selbst schon bei einmaliger Einnahme für Gesunde schädlich sein könnte. Studien an Patienten finden immer in Kliniken oder Arztpraxen statt.
- Phase II
Das Arzneimittel wird in einer überschaubaren Anzahl von Patienten hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Sicherheit geprüft. In dieser Phase soll die optimale Dosierung der Substanz gefunden werden (maximale Wirksamkeit bei möglichst wenig Nebenwirkungen).
- Phase III
Das Arzneimittel wird an einer größeren Anzahl von Patienten (bis mehrere 1000) hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Sicherheit bei längerfristiger Einnahme geprüft. Die Wirksamkeit und Sicherheit der Substanz wird durch sogenannte "Doppelblind-Studien" im Vergleich zu Placebo oder ein bereits zugelassenes ähnliches Präparat belegt.
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Nach Abschluss der Phase III kann die Zulassung des Arzneimittels beantragt werden. Hierfür werden alle Daten und Erkenntnise in einem Dossier zusammengestellt und aufbereitet. Anhand dieser Unterlagen prüft und entscheidet die zuständige Behörde, ob die Substanz für den Markt zugelassen werden kann.
Nach der Zulassung bzw. nach Markt-Einführung des Präparates sind weitere Studien durchzuführen: |
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- Phase IV
In dieser Phase sollen zusätzliche Erkenntnisse auf einer breiteren Basis gewonnen werden. Um beispielsweise seltene Neben- oder Wechselwirkungen entdecken zu können, muss die Anzahl der Patienten sehr viel größer sein, als in den Phase-III-Studien.
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